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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 202/19 EFG 2020 S. 821 Nr. 12

Gesetze: AO § 37 Abs. 2 ; AO § 227; AO § 240 ; FVG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 ; EStG § 64 Abs. 3 ; FGO § 102

Zuständigkeitskonzentrationen zur Entscheidung über Erlassverfahren in Kindergeldangelegenheiten

Leitsatz

Die Zuständigkeitskonzentrationen zur Entscheidung über Erlassverfahren in Kindergeldangelegenheiten bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen - Inkasso-Service - und bei der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord sind rechtlich nicht zu beanstanden.

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 821 Nr. 12
NAAAH-48665

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