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Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing
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Ertragsteuerlich gestalten sich Mietkauf-, Miet- und Leasingverträge hinsichtlich der Zurechnung der Wirtschaftsgüter und der Behandlung der einzelnen Mietzahlungen bzw. Leasingraten oftmals problematisch. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist deshalb grundsätzlich zwischen folgenden Vertragstypen zu unterscheiden:
Kaufverträge
Mietverträge
Kauf nach Miete
Mietkaufverträge
echter Mietkauf
unechter Mietkauf
Leasingverträge.
1. Kauf nach Miete
Bei einem Kauf nach Miete wird zunächst ein unbefristeter Mietvertrag über ein Wirtschaftsgut zu einem angemessenen Mietzins abgeschlossen, wobei der Mietvertrag schließlich durch Veräußerung des Wirtschaftsguts zum Zeitwert (= Teilwert) beendet wird. Die gezahlten Mieten haben dabei auf den vereinbarten Kaufpreis keine Auswirkung (es erfolgt keine Anrechnung).
In einem solchen Fall treten ertragsteuerlich folgende Rechtsfolgen ein:
Während der Mietzeit
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beim
Vermieter | beim
Mieter |
Miete = Betriebseinnahme | Miete =
Betriebsausgabe, wenn im betrieblichen Bereich |
AfA-Berechtigung |
Im Fall der Veräußerung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
beim bisherigen
Vermieter | beim bisherigen
Mieter |
Laufender Gewinn/Verlust | Ansch... |