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Landesamt für Steuern Niedersachsen - S 2170-22-St 227

Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing

Bezug:

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Ertragsteuerlich gestalten sich Mietkauf-, Miet- und Leasingverträge hinsichtlich der Zurechnung der Wirtschaftsgüter und der Behandlung der einzelnen Mietzahlungen bzw. Leasingraten oftmals problematisch. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist deshalb grundsätzlich zwischen folgenden Vertragstypen zu unterscheiden:

  • Kaufverträge

  • Mietverträge

  • Kauf nach Miete

  • Mietkaufverträge

  • echter Mietkauf

  • unechter Mietkauf

  • Leasingverträge.

1. Kauf nach Miete

Bei einem Kauf nach Miete wird zunächst ein unbefristeter Mietvertrag über ein Wirtschaftsgut zu einem angemessenen Mietzins abgeschlossen, wobei der Mietvertrag schließlich durch Veräußerung des Wirtschaftsguts zum Zeitwert (= Teilwert) beendet wird. Die gezahlten Mieten haben dabei auf den vereinbarten Kaufpreis keine Auswirkung (es erfolgt keine Anrechnung).

In einem solchen Fall treten ertragsteuerlich folgende Rechtsfolgen ein:

Während der Mietzeit


Tabelle in neuem Fenster öffnen
beim Vermieter
beim Mieter
Miete = Betriebseinnahme
Miete = Betriebsausgabe, wenn im betrieblichen Bereich
AfA-Berechtigung

Im Fall der Veräußerung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
beim bisherigen Vermieter
beim bisherigen Mieter
Laufender Gewinn/Verlust
Ansch...

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