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Landesamt für Steuern Niedersachsen - S 2170-22-St 227

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leasingverträgen

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I. Allgemeines

Ausgehend von der zu Leasingverträgen ergangenen BFH-Rechtsprechung (Grundsatzurteil vom , BStBl I 1979 S. 264) hat die Finanzverwaltung in den folgenden BMF-Schreiben (sog. Leasingerlasse) typisierende Regelungen zum Begriff, zur Abgrenzung, zur Frage der Zurechnung des Leasinggegenstandes und zur buch- und bilanzmäßigen Behandlung getroffen:

  • Ertragsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter (sog. Vollamortisationserlass für Mobilien) vom 19. April 1971, BStBl I 1971 S. 262,

  • Ertragsteuerliche Behandlung von Finanzierungsleasingverträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter (sog. Vollamortisationserlass für Immobilien) vom , BStBl I 1972 S. 188,

  • Steuerrechtliche Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber (sog. Teilamortisationserlass für Mobilien) vom , IV B 2 - S 2170 - 161/75,

  • Ertragsteuerliche Behandlung von Teilamortisationsleasingverträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter (sog. Teilamortisationserlass für Immobilien) vom , BStBl I 1992 S. 13.

Diese Leasingerlasse besitzen noch immer Gültigkeit und sind weiterhin für die Vertragsgestaltung und die einkommensteuerliche Behandlung entscheidend....

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