Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VII R 15/18

Gesetze: KN AV 3 Buchst. b EstG; KN Pos. 6307 EsTg

Tarifierung von Katzenkratzbäumen

Leitsatz

1. NV: Die Bestimmung des charakterbestimmenden Stoffes oder Bestandteils i.S. der AV 3 Buchst. b ist eine dem Tatsachengericht vorbehaltene Würdigung, die einer revisionsrechtlichen Prüfung nur eingeschränkt zugänglich ist.

2. NV: Katzenkratzbäume sind in die Unterpos. 6307 90 10 KN einzureihen, wenn das auf der Oberfläche angebrachte Plüschgewirke den Waren ihren wesentlichen Charakter verleiht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.180220.VIIR15.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 934 Nr. 10
CAAAH-49081

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank