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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 240/18

Gesetze: AO 1977 § 171 Abs 4 S 1

Beginn einer Außenprüfung

Leitsatz

Eine Außenprüfung kann mit einer an den Steuerpflichtigen ergangenen Aufforderung zur Vorlage von Aufzeichnungen, Büchern, Geschäftspapieren u. Ä. begonnen werden und dadurch den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2020 S. 226 Nr. 7
KAAAH-49249

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