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BAG Urteil v. - 8 AZR 511/18

Gesetze: § 826 BGB

Schadensersatz - Rechtskraft eines Urteils

Leitsatz

Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wird, schließt grundsätzlich Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Ersatz etwaiger infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretener Vermögensschäden aus. Allerdings gibt es Fälle, in denen sich die Rechtskraft gegenüber einem Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB nicht durchsetzen kann. Ein solcher Fall ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer dadurch einen Vermögensschaden erlitten hat, dass der Arbeitgeber gegen ihn vorsätzlich und sittenwidrig, insbesondere arglistig durch Irreführung des Gerichts ein rechtskräftiges unrichtiges Urteil erwirkt hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:191219.U.8AZR511.18.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1331 Nr. 24
NJW 2020 S. 10 Nr. 27
NJW 2020 S. 2053 Nr. 28
RAAAH-49277

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