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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 132/16

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin in allen Zweigen der Sozialversicherung wegen Beschäftigung bei der Beigeladenen zu 1) an einzelnen Tagen zwischen dem 25. Oktober 2013 und dem 28. Juni 2014 versicherungspflichtig war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 2738 Nr. 49
PAAAH-49337

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