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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 161/17 ZVW

Streitig zwischen den Beteiligten ist nach Abschluss eines Unterwerfungsvergleichs in der mündlichen Verhandlung des Senats vom 28. Januar 2020 die Anerkennung einer Lungenkrebserkrankung als Berufskrankheit Nr. 1103 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) wegen Chrombelastung (BK 1103). Die Klägerin ist die Witwe des Versicherten B.A., der 1952 geboren wurde und während des Berufungsverfahrens zum Aktenzeichen L 3 U 150/09 verstarb. Sie lebte mit dem Versicherten im Jahr vor seinem Tode in häuslicher Gemeinschaft.

Fundstelle(n):
AAAAH-49342

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