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BGH Urteil v. - X ZR 6/18

Gesetze: § 83 PatG, § 119 Abs 5 PatG

Patentnichtigkeitsverfahren: Folgen der Aufhebung des patentgerichtlichen Urteils; Sachdienlichkeit einer direkten Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Bausatz

Leitsatz

Bausatz

1. Im Patentnichtigkeitsverfahren ist die Sache im Falle der Aufhebung des patentgerichtlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof mangels Sachdienlichkeit regelmäßig zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Patentgericht zurückzuverweisen, wenn dieses eine Erstbewertung des Stands der Technik unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit noch nicht vorgenommen hat (Bestätigung von , GRUR 2015, 1095 Rn. 39, Bitratenreduktion I).

2. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Berufungsnichtigkeitsverfahren kann jedoch sachdienlich sein, wenn sich das Patentgericht in seinem Hinweis nach § 83 PatG unter Berücksichtigung des beiderseitigen Vorbringens mit der Patentfähigkeit des Gegenstands des Streitpatents befasst hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:130220UXZR6.18.0

Fundstelle(n):
VAAAH-49510

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