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BGH Beschluss v. - 6 StR 52/20

Gesetze: § 332 StGB

Bestechlichkeit durch Inaussichtstellen der Förderung der Karriere gegen sexuelle Gefälligkeiten

Leitsatz

Stellt ein Beamter, dem insoweit zumindest die Möglichkeit der Einflussnahme zu Gebote steht, die Förderung der Karriere einer Bediensteten bei Stellenbesetzungen gegen sexuelle Gunstgewährung in Aussicht, so erfüllt dies den Tatbestand der Bestechlichkeit auch dann, wenn die konkrete Art der Förderung im Unbestimmten bleibt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:070420B6STR52.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 10 Nr. 24
NJW 2020 S. 2484 Nr. 34
FAAAH-49511

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