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BGH Beschluss v. - IX ZB 29/18

Gesetze: § 63 InsO, § 5 Abs 1 InsVV, Nr 2300 RVG-VV

Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters

Leitsatz

Soweit für die Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters, dessen Auftrag auf die Prüfung einer angemeldeten Forderung beschränkt ist, die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes heranzuziehen sind, ist der Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen. Er entspricht in der Regel der Befriedigungsquote, die für die geprüfte Forderung im Zeitpunkt der ersten Prüftätigkeit zu erwarten gewesen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:070520BIXZB29.18.0

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 10 Nr. 27
NJW 2020 S. 8 Nr. 25
WM 2020 S. 1071 Nr. 23
ZIP 2020 S. 1194 Nr. 24
ZIP 2020 S. 45 Nr. 23
WAAAH-49621

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