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BGH Beschluss v. - X ZB 2/18

Gesetze: § 143 Abs 3 PatG, Art 134 Abs 2 EuPatÜbk

Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-Vertreter

Leitsatz

EPA-Vertreter

Die Kosten der Mitwirkung eines beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreters in einer Patentstreitsache sind entsprechend § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:140420BXZB2.18.0

Fundstelle(n):
KAAAH-49625

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