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BSG Urteil v. - B 12 R 9/18 R

Gesetze: § 341 Abs 3 S 1 SGB 3, § 7b SGB 4, § 7c SGB 4, § 22 Abs 1 S 2 Alt 2 SGB 4, § 23a SGB 4 vom , § 23b SGB 4 vom , § 223 Abs 3 SGB 5 vom , § 157 SGB 6 vom , § 54 Abs 2 S 1 SGB 11, § 1 Abs 1 BeitrVV, Art 3 Abs 1 GG

Beitragsbemessung - Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten Überstunden, die nicht auf einer Wertguthabenvereinbarung beruht

Leitsatz

Die Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten Überstunden, die nicht auf einer Wertguthabenvereinbarung beruht, wird bei der Beitragsbemessung wie eine Einmalzahlung behandelt und unterliegt nicht der monatlichen, sondern der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:101219UB12R918R0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 10 Nr. 31
ZAAAH-49698

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