Gesetze: § 341 Abs 3 S 1 SGB 3, § 7b SGB 4, § 7c SGB 4, § 22 Abs 1 S 2 Alt 2 SGB 4, § 23a SGB 4 vom , § 23b SGB 4 vom , § 223 Abs 3 SGB 5 vom , § 157 SGB 6 vom , § 54 Abs 2 S 1 SGB 11, § 1 Abs 1 BeitrVV, Art 3 Abs 1 GG
Beitragsbemessung - Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten Überstunden, die nicht auf einer Wertguthabenvereinbarung beruht
Leitsatz
Die Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten Überstunden, die nicht auf einer Wertguthabenvereinbarung beruht, wird bei der Beitragsbemessung wie eine Einmalzahlung behandelt und unterliegt nicht der monatlichen, sondern der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze.