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FG München Urteil v. - 4 K 1286/18 EFG 2020 S. 684 Nr. 9

Gesetze: ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b, GG Art. 3 Abs. 1, AEUV Art. 63 Abs. 1

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG ist mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar

Leitsatz

Die Regelung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG in der im Streitjahr 2011 geltenden Fassung, wonach deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, als Inländer gelten (sog. erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht), ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 684 Nr. 9
ErbStB 2020 S. 188 Nr. 7
YAAAH-49788

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