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BFH Beschluss v. - VI B 20/19

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2

Kein Werbungskostenabzug bei Eigenleistungen des Arbeitnehmers für die private Dienstwagennutzung

Leitsatz

1. NV: Eigenleistungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines ihm überlassenen betrieblichen Kfz des Arbeitgebers führen nicht zu Werbungskosten (Bestätigung des , BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014).

2. NV: Dies gilt mangels tatsächlicher Aufwendungen auch, wenn der Arbeitnehmer wegen eines sog. Mitarbeiteranteils an den vom Arbeitgeber gezahlten Kfz-Kosten unter Änderung des Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Bruttolohns verzichtet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.180220.VIB20.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 761 Nr. 9
DStZ 2020 S. 514 Nr. 14
EStB 2020 S. 254 Nr. 7
HFR 2020 S. 673 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2020 S. 733
JAAAH-50064

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