Kein Werbungskostenabzug bei Eigenleistungen des Arbeitnehmers für die private Dienstwagennutzung
Leitsatz
1. NV: Eigenleistungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines ihm überlassenen betrieblichen Kfz des Arbeitgebers führen nicht zu Werbungskosten (Bestätigung des , BFHE 256, 116, BStBl II 2017, 1014).
2. NV: Dies gilt mangels tatsächlicher Aufwendungen auch, wenn der Arbeitnehmer wegen eines sog. Mitarbeiteranteils an den vom Arbeitgeber gezahlten Kfz-Kosten unter Änderung des Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Bruttolohns verzichtet.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:B.180220.VIB20.19.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2020 S. 761 Nr. 9 DStZ 2020 S. 514 Nr. 14 EStB 2020 S. 254 Nr. 7 HFR 2020 S. 673 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2020 S. 733 JAAAH-50064