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BAG Urteil v. - 5 AZR 36/19

Gesetze: § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 611a BGB

Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

Leitsatz

Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, welche die vergütungspflichtigen Fahrtzeiten eines Außendienstmitarbeiters verkürzen, sind wegen Verstoßes gegen die Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam, wenn die betreffenden Zeiten nach den Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags uneingeschränkt der entgeltpflichtigen Arbeitszeit zuzurechnen und mit der tariflichen Grundvergütung abzugelten sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:180320.U.5AZR36.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1395 Nr. 25
BB 2020 S. 1600 Nr. 28
DStR 2020 S. 2687 Nr. 48
DStR 2021 S. 360 Nr. 6
NJW 2020 S. 10 Nr. 26
ZIP 2020 S. 1730 Nr. 35
ZIP 2020 S. 25 Nr. 13
NAAAH-50122

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