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BGH Beschluss v. - IX ZB 84/19

Gesetze: § 13 Abs 1 InsO

Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Insolvenzeröffnungsantrag bei lediglicher Firmenbestattung

Leitsatz

Ein Eröffnungsantrag, der unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Schuldners und etwa bestehenden Ansprüchen gegen Gesellschafter, Geschäftsführer und Anfechtungsgegner ausschließlich auf eine Abweisung des Antrags mangels einer die Kosten des Insolvenzverfahrens deckenden Masse gerichtet ist, ist wegen Fehlens eines Rechtsschutzinteresses unzulässig.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:070520BIXZB84.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1345 Nr. 25
DB 2020 S. 1340 Nr. 25
DB 2020 S. 6 Nr. 23
DStR 2020 S. 11 Nr. 29
NJW 2020 S. 9 Nr. 26
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2020 S. 1986
WM 2020 S. 1118 Nr. 24
ZIP 2020 S. 1250 Nr. 25
ZIP 2020 S. 47 Nr. 24
wistra 2020 S. 385 Nr. 9
CAAAH-50130

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