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BGH Beschluss v. - VII ZR 89/19

Gesetze: § 13 Abs 2 VOB B, Art 103 Abs 1 GG

Bauprozess: Gehörsverletzung durch Würdigung von Zeugenaussagen ohne Erfassung des wesentlichen Kerns des Sachvortrags einer Partei

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:260220BVIIZR89.19.0

Fundstelle(n):
QAAAH-50134

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