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BSG Urteil v. - B 4 AS 1/20 R

Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2 vom , § 11 Abs 2 S 2 SGB 2 vom , § 11 Abs 2 S 3 SGB 2 vom , § 3 Abs 2 AlgIIV 2008 vom , § 2 Abs 2 SGB 2, § 9 Abs 1 S 1 EStG

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung - selbständige Arbeit - Kosten für nebenberufliche Ausbildung - keine Absetzbarkeit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten mangels kausaler Verbundenheit mit der aktuellen selbständigen Tätigkeit

Tatbestand

Streitig ist die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für September 2009 bis Februar 2010. Das Revisionsverfahren betrifft insbesondere die Frage, ob Aufwendungen für eine Ausbildung bei der Festsetzung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II als "vorweggenommene Werbungskosten" oder als Betriebsausgabe vom Einkommen aufgrund einer anderen selbständigen Tätigkeit abzusetzen sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:190320UB4AS120R0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 1039 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2020 S. 888
ZAAAH-50306

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