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BGH Beschluss v. - 2 StR 202/18

Gesetze: § 96 Abs 1 Nr 2 AufenthG vom , § 52 StGB, § 180b StGB vom , § 181 StGB vom , § 232 Abs 1 StGB vom , § 232 Abs 4 Nr 1 StGB vom

Zuhälterei und Einschleusen von Ausländern: Konkurrenzverhältnis; Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:040619B2STR202.18.0

Fundstelle(n):
ZAAAH-50627

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