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BAG Urteil v. - 3 AZR 157/19

Gesetze: § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG

Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

Leitsatz

Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG besteht erst beim Eintritt eines Versorgungsfalls und kann deshalb keine Pflicht des Arbeitgebers begründen, seine Beiträge zu einer Pensionskasse - über die die Versorgung mittelbar durchgeführt wird - zu erhöhen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:120520.U.3AZR157.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1459 Nr. 26
DStR 2020 S. 10 Nr. 31
NJW 2020 S. 10 Nr. 38
ZIP 2020 S. 1679 Nr. 34
JAAAH-50667

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