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BFH Beschluss v. - VIII B 54/19

Gesetze: ZPO § 78b; FGO § 128

Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts

Leitsatz

NV: Für ein abgeschlossenes finanzgerichtliches Verfahren kann ein Notanwalt nicht mehr bestellt werden. Einer Beschwerde gegen einen die Bestellung ablehnenden Beschluss des FG fehlt das Rechtschutzbedürfnis.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.121119.VIIIB54.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 768 Nr. 9
LAAAH-50688

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