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Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer, der Schenkungsteuer und der Ertragsteuern
Stand: Mai 2020
Bezug:
Vorbemerkungen
Aus Gründen der Übersichtlichkeit berücksichtigt dieses Merkblatt nur die wesentlichen gesetzlichen Regelungen.
Geschlechterspezifische Bezeichnungen werden aus Vereinfachungsgründen lediglich in der männlichen Form verwendet.
Das Merkblatt steht als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter www.finanzamt.thueringen.de > Service > Steuern Aktuell zur Verfügung.
Teil A Grunderwerbsteuer
1. Maßgebende Vorschriften
Die steuerlichen Anzeigepflichten und sonstigen Beistandspflichten der Notare ergeben sich aus folgenden Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung:
2. Zuständiges Finanzamt
Die Anzeigen sind grundsätzlich an das Finanzamt zu übersenden, in dessen Bezirk das Grundstück/der wertvollste Teil des Grundstücks liegt (§ 18 Absatz 5, § 17 Absatz 1 Satz 1 GrEStG).
Für den Bereich des Freistaates Thüringen ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer das Finanzamt Suhl für alle Finanzämter Thüringens zuständig (§ 6c Thüringer Finanzamts- Zuständigkeitsverordnung).
Tabelle in neuem Fenster öffnenAnschrift: | Finanzamt
Suhl |
Karl-Liebknecht-Straße 4 | |
98527
Suhl |