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FinMin Thüringen - S 2244/ S 3745/ S 4445

Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer, der Schenkungsteuer und der Ertragsteuern

Stand: Mai 2020

Bezug:

Vorbemerkungen

Aus Gründen der Übersichtlichkeit berücksichtigt dieses Merkblatt nur die wesentlichen gesetzlichen Regelungen.

Geschlechterspezifische Bezeichnungen werden aus Vereinfachungsgründen lediglich in der männlichen Form verwendet.

Das Merkblatt steht als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter www.finanzamt.thueringen.de > Service > Steuern Aktuell zur Verfügung.

Teil A Grunderwerbsteuer

1. Maßgebende Vorschriften

Die steuerlichen Anzeigepflichten und sonstigen Beistandspflichten der Notare ergeben sich aus folgenden Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung:

2. Zuständiges Finanzamt

2.1

Die Anzeigen sind grundsätzlich an das Finanzamt zu übersenden, in dessen Bezirk das Grundstück/der wertvollste Teil des Grundstücks liegt (§ 18 Absatz 5, § 17 Absatz 1 Satz 1 GrEStG).

Für den Bereich des Freistaates Thüringen ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer das Finanzamt Suhl für alle Finanzämter Thüringens zuständig (§ 6c Thüringer Finanzamts- Zuständigkeitsverordnung).

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Anschrift:
Finanzamt Suhl
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
2.2

Ein bundesweites Verzeichnis der...

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