Vertragsärztliche Versorgung - Selektivvertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - Regelung zur Selbsterbringung von Leistungen des Allgemeinlabors - keine Verletzung des vertragsärztlichen Status der Laborärzte
Leitsatz
Die Regelung in einem Selektivvertrag zur hausarztzentrierten Versorgung, wonach Leistungen des Allgemeinlabors mit den Pauschalen für die Versorgung eines Versicherten abgegolten sind und nicht an Laborärzte überwiesen werden sollen, verletzt den vertragsärztlichen Status der Laborärzte nicht.