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BGH Urteil v. - III ZR 250/17

Gesetze: § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 839 Abs 1 S 1 BGB, Art 34 S 1 GG, § 3 Abs 1 S 4 StVO

Amtshaftungsanspruch und Verkehrssicherungssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Mountainbikers über einen einen Feldweg absperrenden Stacheldraht; Mitverschulden des Fahrradfahrers

Tatbestand

Die Klägerin macht unter dem Vorwurf einer Verkehrssicherungspflichtverletzung gegen die Beklagten aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche des C.     T.     (im Folgenden: Geschädigter) wegen eines Fahrradunfalls geltend.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:230420UIIIZR250.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 3111 Nr. 42
AAAAH-51000

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