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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 SB 785/19

Der Beklagte wendet sich zuletzt gegen das erstinstanzliche Urteil, soweit er zur Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) als 30 verurteilt wurde.

Fundstelle(n):
AAAAH-51065

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