Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 3 AZR 206/18

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 4a BetrAVG

Betriebliche Altersversorgung - Informationspflichten

Leitsatz

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung müssen Auskünfte, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ohne Rechtspflicht erteilt, richtig, eindeutig und vollständig sein. Eine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer bei einer Änderung der Sach- und Rechtslage zu unterrichten, wenn seine zuvor erteilten Auskünfte unrichtig werden, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber aufgrund besonderer Umstände erkennen kann, dass die Richtigkeit der Auskunft auch für die Zukunft Bedeutung hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:180220.U.3AZR206.18.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1523 Nr. 27
BB 2020 S. 2364 Nr. 42
GStB 2020 S. 205 Nr. 6
NJW 2020 S. 10 Nr. 28
NJW 2020 S. 2357 Nr. 32
WM 2020 S. 1384 Nr. 29
ZIP 2020 S. 1422 Nr. 29
LAAAH-51112

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank