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BFH Beschluss v. - X S 1/20 (PKH)

Gesetze: ZPO § 114; ZPO § 121 Abs. 1, 5; ZPO § 1076; ZPO § 1078 Abs. 2, 3; FGO § 142 Abs. 1, 2;

Grenzüberschreitende PKH; Beiordnung einer Steuerberatungs-GmbH

Leitsatz

1. NV: Die Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Entscheidung über die Bewilligung von grenzüberschreitender PKH ist auch dann unter Zugrundelegung der in Deutschland geltenden Einkommensgrenzen vorzunehmen, wenn der Antragsteller in einem anderen EU-Staat wohnt, in dem die Lebenshaltungskosten geringer sind als in Deutschland (Anschluss an , MDR 2008, 992).

2. NV: In Verfahren nach der FGO einschließlich der vor dem BFH geführten Entschädigungsklageverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer kann einem Beteiligten, dem PKH bewilligt worden ist, auch eine Steuerberatungs-GmbH beigeordnet werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.120320.XS1.20.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1429 Nr. 26
BB 2020 S. 2856 Nr. 50
BFH/NV 2020 S. 933 Nr. 10
DStR 2020 S. 14 Nr. 26
IStR 2020 S. 627 Nr. 16
OAAAH-51163

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