Grenzüberschreitende PKH; Beiordnung einer Steuerberatungs-GmbH
Leitsatz
1. NV: Die Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Entscheidung über die Bewilligung von grenzüberschreitender PKH ist auch dann unter Zugrundelegung der in Deutschland geltenden Einkommensgrenzen vorzunehmen, wenn der Antragsteller in einem anderen EU-Staat wohnt, in dem die Lebenshaltungskosten geringer sind als in Deutschland (Anschluss an , MDR 2008, 992).
2. NV: In Verfahren nach der FGO einschließlich der vor dem BFH geführten Entschädigungsklageverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer kann einem Beteiligten, dem PKH bewilligt worden ist, auch eine Steuerberatungs-GmbH beigeordnet werden.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:B.120320.XS1.20.0
Fundstelle(n): BB 2020 S. 1429 Nr. 26 BB 2020 S. 2856 Nr. 50 BFH/NV 2020 S. 933 Nr. 10 DStR 2020 S. 14 Nr. 26 IStR 2020 S. 627 Nr. 16 OAAAH-51163