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Umsatzsteuer; Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt als Umsatz mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchstabe c UStG;
Bezug:
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I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom , BStBl I 2010 S. 864, der zuletzt durch das (2020/0582983), BStBl I 2020 S. 580, geändert worden ist, in Abschnitt 4.8.4 wie folgt geändert:
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Zur Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt vgl. , BStBl 2020 II S. 356.“
Die bisherigen Absätze 3 bis 6 werden die neuen Absätze 4 bis 7.
II. Anwendung
Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn für Umsätze, die vor dem erbracht werden, die Vorgaben dieses BMF-Schreibens nicht angewendet werden.