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BGH Beschluss v. - IX ZB 8/18

Gesetze: § 233 S 1 ZPO

Wiedereinsetzungsantrag bei unvorhersehbarer kurzfristiger Erkrankung

Leitsatz

Erkrankt ein Rechtsanwalt unvorhersehbar am Tag vor dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, ist er in der Regel nicht gehalten, einen vertretungsbereiten Kollegen mit der Anfertigung der Berufungsbegründung zu beauftragen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:280520BIXZB8.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 2413 Nr. 33
NJW 2020 S. 8 Nr. 28
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2020 S. 2059
WM 2021 S. 2304 Nr. 47
MAAAH-51343

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