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BGH Urteil v. - VI ZR 321/19

Gesetze: § 249 BGB, § 1902 BGB, § 287 Abs 1 ZPO

Erstattungsfähigkeit der Rechtsverfolgungskosten gegen eigenen Unfallversicherer bei Beauftragung durch Betreuer

Leitsatz

Zum Erstattungsanspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den eigenen Unfallversicherer (hier: Beauftragung durch den Betreuer).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:260520UVIZR321.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 243 Nr. 4
WAAAH-51344

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