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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 R 847/19

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger als hauptberuflich selbständiger Vermittler von Versicherungen ab dem 01.05.2017 befristet von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien ist.

Fundstelle(n):
WAAAH-51506

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