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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KR 232/17

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Einzugsstellenentscheidung (§ 28h Abs. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)). Hierbei ist insbesondere umstritten, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger betreffende Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum vom 1. Januar 1992 bis zum 30. November 2006 von der Beigeladenen zu 2) einzuziehen.

Fundstelle(n):
PAAAH-51517

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