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BFH Beschluss v. - II B 145/14

Gesetze: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a;

Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines Kommanditanteils

Leitsatz

1. NV: Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschenkten als Kommanditist in das Handelsregister ist schenkungsteuerrechtlich bis zum Bedingungseintritt nicht zu berücksichtigen.

2. NV: Eine Vorverlagerung des Zeitpunkts der Ausführung der Schenkung kommt nicht in Betracht, weil für Fälle einer aufschiebenden Bedingung der Steuerentstehungszeitpunkt in § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG gesondert geregelt ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2015:B.280715.IIB145.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 891 Nr. 10
DStZ 2020 S. 594 Nr. 16
ErbBstg 2020 S. 243 Nr. 10
NWB-EV 2020 S. 287 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2020 S. 687
ZAAAH-51771

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