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BFH Beschluss v. - II B 99/18

Gesetze: ErbStG 2012 § 13a Abs. 8; AO § 165; AO § 175;

Nachträgliche Option zur Vollverschonung

Leitsatz

1. NV: Ein Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die nach einem BVerfG-Urteil zu erwartende Neuregelung des ErbStG eröffnet nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG a.F.

2. NV: Die Feststellung von Wertansätzen ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG a.F. nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO eröffnet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.050320.IIB99.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 852 Nr. 10
DStR 2020 S. 8 Nr. 26
NWB-EV 2020 S. 286 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 15/2020 S. 610
JAAAH-51772

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