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BSG Beschluss v. - B 6 KA 27/19 B

Gesetze: § 79 Abs 4 S 7 SGB 5, § 95 Abs 5 S 1 SGB 5, § 95 Abs 9 SGB 5, § 103 Abs 4a SGB 5, § 103 Abs 4b SGB 5, § 39 Abs 2 SGB 10

Vertragsärztliche Versorgung - Entscheidungen des Zulassungsausschusses entfalten Drittwirkung - Status des zugelassenen Vertragsarztes und der genehmigten Anstellung sichern die vertragsärztliche Tätigkeit im Rechtsverhältnis zu Dritten ab - Ausnahmefall von der Drittbindungswirkung - Medizinisches Versorgungszentrum - Verzicht auf Zulassung - Tätigkeit als angestellter Arzt

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:130520BB6KA2719B0

Fundstelle(n):
QAAAH-51868

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