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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 1275/18

Die Klägerin wendet sich, als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehegatten, gegen die Festsetzung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung im Zeitraum vom 01.01.2013 - 31.12.2014 und die hieraus resultierende Nachforderung von Beiträgen i.H.v. 2.710,62 EUR.

Fundstelle(n):
GAAAH-52074

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