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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 2073/18

Der Kläger wendet sich gegen die Höhe und Vollstreckung rückständiger Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeit vom 12.08.2004 bis 15.10.2006 in Höhe von 2.060,56 EUR.

Fundstelle(n):
QAAAH-52075

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