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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 624/18

Die Beteiligten streiten über das Bestehen einer Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung ab April 2007 sowie in der Folge über die Rechtmäßigkeit des Beitragseinbehalts durch die Beklagte.

Fundstelle(n):
CAAAH-52113

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