Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - 4 StR 134/19

Gesetze: § 211 Abs 2 StGB

Heimtückische Tötung bei Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit für Raub oder räuberische Erpressung vor Umsetzung des Tötungsvorhabens

Leitsatz

Wer sein argloses Opfer in Tötungsabsicht in eine Falle lockt und es dadurch in eine andauernde wehrlose Lage bringt, tötet auch dann heimtückisch, wenn er die durch die Arglosigkeit herbeigeführte Wehrlosigkeit tatplangemäß vor der Umsetzung seines Tötungsvorhabens zu einem Raub oder einer räuberischen Erpressung ausnutzt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:260320B4STR134.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 10 Nr. 30
NJW 2020 S. 2421 Nr. 33
HAAAH-52185

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank