Anteilige Zuordnung der im Eil- und Hauptsacheverfahren angefallenen Kosten für private Gutachten zur Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses
Leitsatz
Kosten eines Privatgutachtens, das sich zur Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses verhält und sowohl im Klageverfahren als auch im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorgelegt wird, sind vorbehaltlich der jeweiligen Kostengrundentscheidung unter den in § 162 Abs. 1 VwGO genannten Voraussetzungen anteilig in beiden Verfahren erstattungsfähig.