Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 30/19

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; EStG § 32 Abs. 4 Satz 3

Zur Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung und der Zweitausbildung

Leitsatz

NV: Eine Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist nicht anzunehmen, wenn ein Kind nach Erlangung eines ersten Berufsabschlusses während einer beruflichen Weiterbildung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, die im Vergleich zur Weiterbildung als „Hauptsache“ anzusehen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.230120.IIIR30.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 883 Nr. 10
QAAAH-52396

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank