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BFH Beschluss v. - VII B 208/18

Gesetze: FGO § 51 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 6; FGO § 119 Nr. 2

Ausschluss einer Richterin wegen Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren

Leitsatz

1. NV: „Vorausgegangenes Verwaltungsverfahren“ i.S. von § 51 Abs. 2 FGO ist das gesamte Verfahren, das „final“ zum Erlass der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidungen geführt hat (ständige Rechtsprechung).

2. NV: Ein Haftungsbescheid und ein Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge wegen der nicht rechtzeitigen Begleichung der fälligen Haftungsschuld betreffen dasselbe Verwaltungsverfahren i.S. von § 51 Abs. 2 FGO.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.100320.VIIB208.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 895 Nr. 10
KAAAH-52398

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