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BFH Beschluss v. - IX B 105/19

Gesetze: GKG § 66 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8; FGO § 128 Abs. 4; FGO § 143; FGO § 145

Beschwerde gegen FG-Beschluss wegen Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

Leitsatz

NV: Die Beschwerde gegen einen FG-Beschluss im Erinnerungsverfahren ist unzulässig; denn in Streitigkeiten über Kosten, zu denen auch die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung gehört, ist die Beschwerde nicht gegeben und daher nicht statthaft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.280420.IXB105.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 913 Nr. 10
UAAAH-52399

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