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BFH Beschluss v. - IX B 129/19

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 96 Abs. 2; FGO § 74; FGO § 155; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 295; EStG § 21 Abs. 2

Verfahrensfehler: Verletzung des rechtlichen Gehörs

Leitsatz

NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 und § 119 Nr. 3 FGO verpflichtet das Gericht u.a., die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.280420.IXB129.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 903 Nr. 10
NAAAH-52400

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