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BFH Urteil v. - IX R 18/19

Gesetze: EstG § 17 Abs. 1, Abs. 2; HGB § 255 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157

Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils von zu verschiedenen Preisen erworbenen Stückaktien

Leitsatz

NV: Identifiziert der Steuerpflichtige bei der Veräußerung die zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworbenen Stückaktien, sind für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns i.S. des § 17 EStG die tatsächlichen Anschaffungskosten der veräußerten Stückaktien maßgebend.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.040220.IXR18.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 867 Nr. 10
EStB 2020 S. 342 Nr. 9
GmbH-StB 2020 S. 245 Nr. 8
HFR 2020 S. 784 Nr. 9
KÖSDI 2020 S. 21890 Nr. 9
XAAAH-52401

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