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FG Münster Urteil v. - 5 K 256/18 U

Gesetze: HGB § 128; § ; AO § 191 Abs 1

Umsatzsteuer/Verfahren

Haftung für Umsatzsteuerschulden

Leitsatz

1. Soweit die Stpfl. die Auffassung vertritt, dass sie nicht nach außen erkennbar für die E-GbR gehandelt habe, so ist dieser Umstand nicht entscheidungserheblich. Denn die Haftung nach § 128 HGB knüpft nicht an die Geschäftsführungstätigkeit, sondern an die Gesellschafterstellung an.

2. Es gibt keine Verpflichtung der Finanzbehörde nur denjenigen Haftungsschuldner in Anspruch zu nehmen, dem der größte Verschuldensgrad zur Last gelegt werden kann, da die Haftung nach § 128 HGB eine verschuldensunabhängige Haftung darstellt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAH-52702

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