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BGH Beschluss v. - VII ZR 192/18

Gesetze: § 516 Abs 3 ZPO, § 551 Abs 2 S 2 ZPO, § 554 Abs 4 ZPO, § 565 ZPO

Kostentragung bei Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine zulässige Anschlussrevision nach Rücknahme der Revision

Leitsatz

Im Falle der Umdeutung einer unzulässigen Revision in eine zulässige Anschlussrevision sind die Kosten der gemäß § 554 Abs. 4 ZPO nach Rücknahme der Revision wirkungslos gewordenen Anschlussrevision dem Revisionskläger aufzuerlegen (Anschluss an , NJW 2013, 875; Beschluss vom - XI ZR 261/10, NJW 2012, 2446).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:270520BVIIZR192.18.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2020 S. 1136 Nr. 18
WAAAH-52812

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