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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AL 138/15

Der Kläger begehrt von der Beklagten einen höheren Arbeitsentgeltzuschuss für die Weiterbildung einer Beschäftigten auf der Grundlage der nach der Bewilligung ergangenen Verordnung über die zu gewährenden Mindestlöhne in der Pflegebranche.

Fundstelle(n):
FAAAH-52981

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