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BGH Urteil v. - VIII ZR 2/19

Gesetze: § 434 Abs 1 S 2 Nr 1 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 476 BGB vom , § 477 BGB vom

(Kaufrecht: Rittigkeitsprobleme eines Reitpferds als Sachmangel oder Mangelerscheinung)

Leitsatz

"Rittigkeitsprobleme" durch von einem Reitpferd gezeigte Widersetzlichkeiten, etwa in Form eines gelegentlichen Durchgehens, stellen auch bei Vorliegen eines nicht mit Krankheitssymptomen verbundenen Kissing Spines-Befundes - in Ermangelung einer anderslautenden Beschaffenheitsvereinbarung oder eines besonderen Vertragszwecks - weder einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 BGB noch eine Mangelerscheinung nach Maßgabe des § 476 BGB a.F. dar (Bestätigung von , BGHZ 226, 1).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:270520UVIIIZR2.19.0

Fundstelle(n):
VAAAH-53093

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